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Das Kleingedruckte für die gewerbliche Bildernutzung

Uns ist es wichtig, dass es bei unserer Zusammenarbeit – egal, ob Sie mich direkt oder über die awikom gmbh buchen, stets transparent und partnerschaftlich zugeht. Bei unseren Fotoprojekten begegnen wir oft Fragen, die sich um Begriffe wie Lizenzen, Bildrechte, DSGVO und andere Themen drehen. Daher haben wir hier eine Auswahl an Fragen für Sie beantwortet:

Eine kleine Begriffsklärung      

 „Fotos“ sind Datenbestände, die in der Kamera entstehen.

„Bilder“ sind Ergebnisse eines Prozesses, bei dem Fotos für den gewünschten Einsatzzweck bearbeitetet werden (technisch und kreativ).

„Lizensierung“ von Bildern ist der rechtsgültige Vertrag zwischen Fotograf und Kunde, der die spätere Nutzung der Bilder regelt.

„Bildrechte“ sind Rechte, die das Urheberrecht dem Fotografen als Urheber der von ihm aufgenommenen Bildern bietet.

Bei Bildrechten unterscheidet man zwischen:  

1. den eigentlichen Urheberrechten, wie dem Recht zu entscheiden, was mit den Bildern passiert oder dem Recht auf Namensnennung     
2. den Nutzungsrechten, wie dem Recht zur Veröffentlichung, dem Recht zur Bearbeitung und den Verwertungsrechten.

Sie beauftragen uns

Im Gespräch und im darauf folgenden Auftrag klären wir gemeinsam, welche Art von Fotos Sie brauchen und wie viele  Bilder wir Ihnen nach Bearbeitung zur Verfügung stellen.    
Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Werkvertrag und Lizenzvertrag. 

Aus den im Auftrag abgesprochenen Parametern (Leistungsumfang, Termine, Reiseaufwand, Lizenzen etc.) kalkulieren wir Ihr persönliches Angebot: Transparent und wirtschaftlich.

Bildlizenzierung

Sie als Kunde „kaufen“ kein Bild, es findet also kein Eigentumsübergang statt, sondern Sie erwerben die Nutzungsrechte am fertigen Bild. Diese Lizenz umfasst bei uns das räumliche, inhaltliche und zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht. D.h. einmal lizenziert stehen Ihnen die Bilder dauerhaft für alle Nutzungszwecke zur Verfügung. (Die Nutzung ist nur eingeschränkt bei einer rechts- oder sittenwidrige Verwendung)

Übergabe der fertig bearbeiteten Bilder    

Nach dem Fotoshooting erhalten Sie von uns einen Link zu unserer Onlinegalerie. Hier treffen Sie eine Vorauswahl von Fotos, die von uns bearbeitet und schließlich, gemäß Vereinbarung, lizenziert werden. Die fertigen Bilder stellen wir Ihnen in einer weiteren Galerie in entsprechender Auflösung und Format zum Download zur Verfügung. Diese Galerie wird nach ca. 4 Wochen gelöscht.

Archivieren der Bilddaten

Die DSGVO sieht das Löschen von personenbezogenen Daten in dem Moment vor, in dem der Auftrag abgeschlossen ist. Wir bewahren lizenzierte Bilder im Regelfall nach Auftragsende für ein Jahr auf. Für eine längere Speicherung (ggf. auch von bislang nicht lizenzierten Fotos) unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot.

Nennung des Urhebers    

Das Urheberrechtsgesetz regelt die Nennung des Urhebers in Publikationen. Prinzipiell soll dies in direkter Nähe zum verwendeten Bild geschehen. Eine Namensnennung mit Referenz zum Bild (z.B. Bild S. 123, Steffen Buchert, www.steffenbuchert.de oder www.awikom.de ) im Impressum ist ausreichend.

Eigene Nutzung

Falls Sie uns Ihr Einverständnis geben, setzen wir gerne einzelne Bilder als Referenz zur Eigenwerbung ein. Z.B. auf LinkedIn, auf der Website oder auf Instagram.

 

Bei Fragen gerne melden!